Derzeit werden die Satzungsänderungen der Freiwilligen Feuerwehr Weil am Rhein in den politischen Gremien der Stadt Weil am Rhein behandelt. Geändert wird die Feuerwehr-Satzung, die Kostenersatz-Satzung und die Entschädigungs-Satzung. Eine Änderung in der Feuerwehr-Satzung wird die Auflösung der ehrenamtlichen Einsatzabteilung Märkt sein. Aufgrund eines Massenaustritts vor ein paar Jahren besteht die Abteilung nunmehr noch aus einer Person. Da die Abteilung Hauptamt eingeführt wird, muss nach dem Gesetz der Name der Feuerwehr von „Freiwillige Feuerwehr Weil am Rhein“ in „Feuerwehr Weil am Rhein“ geändert werden. An dieser Stelle soll deutlich gemacht werden, dass die Namensänderung aus Sicht der Feuerwehr lediglich eine Formsache ist. Der große Teil der Einsatzkräfte ist ehrenamtlich engagiert und das soll auch dauerhaft so bleiben. Die ehrenamtlichen stemmen weiterhin die Hauptlast der Einsätze mit einem Anteil von 75 %. Die hauptamtlichen Kräfte unterstützen und entlasten die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden innerhalb und außerhalb von Einsätzen. Seit Jahren steigen die Einsatzzahlen der Feuerwehr Weil am Rhein, jedoch sind immer weniger ehrenamtliche Einsatzkräfte tagsüber für Einsätze verfügbar. Auch der Aufwand zum Unterhalt und zur Organisation einer leistungsfähigen Feuerwehr wächst ständig. Dies waren die Hauptgründe zur Aufstockung des hauptamtlichen Personals auf aktuell 12 Angestellte und Beamte. Die Abteilung Hauptamt wird vom Leiter der Feuerwache geführt werden. Dieser wird gleichzeitig neuer hauptamtlicher Stellvertreter des Kommandanten Frank Sommerhalter. Die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte werden weiterhin von einem ehrenamtlichen stellvertretenden Kommandanten vertreten. In der Kostenersatz-Satzung wurden die Kostensätze etwa beim Personal bei einer ehrenamtlichen Einsatzkraft von bisher 33 Euro auf 43 Euro erhöht. Grund dafür sind die gestiegenen Kosten für die Ausrüstung oder auch für medizinische Untersuchungen. Für genormte Einsatzfahrzeuge gelten landesweit einheitliche Pauschalsätze, diese werden von der Satzung nicht geregelt. Dagegen bei nicht genormten Einsatzfahrzeugen wurden die Kosten aufgrund der gestiegenen Kosten unter anderem für den Unterhalt erhöht. Trotz der leichten Erhöhung der Beiträge werden auch Einsätze, für die eine Rechnung gestellt werden kann, nicht kostendeckend sein. Selbstverständlich bleiben Einsätze, bei denen es um Leben, Gesundheit oder Sachwerte geht, für die Beteiligten weiterhin kostenfrei. In der Entschädigungs-Satzung wurde soweit nur die Aufwandsentschädigung für die Jugendbetreuer der Jugendfeuerwehr entsprechend ihrem erhöhten Zeitaufwand angepasst.
